Motorrad-Klassen
Mofa
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du einspurige Fahrzeuge mit bis zu 50 cm³ Hubraum und maximal 25 km/h Geschwindigkeit fahren. Auch dreirädrige Kleinkrafträder und elektronische Mobilitätshilfen wie Segways gehören dazu.
15 Jahre
Theorie
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse AM
Mit der Klasse AM darfst du zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren, auch mit Beiwagen, und entweder mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder mit Elektromotor bis 4 kW. Auch Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind eingeschlossen – Letztere nur bis 350 kg Leergewicht und gleicher Leistungsgrenze. Ideal für den Einstieg in den Straßenverkehr.
15 Jahre
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse A1
Mit der Klasse A1 darfst du Krafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW fahren, solange das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Außerdem sind dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW erlaubt, wenn sie symmetrisch angeordnete Räder und über 50 cm³ Hubraum oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit haben.
16 Jahre
Klasse AM
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Starte den Motor!
Klasse A2
Mit der Klasse A2 darfst du Krafträder mit einer Motorleistung bis 35 kW fahren, auch mit Beiwagen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Außerdem darf das Fahrzeug nicht von einem Modell mit über 70 kW Leistung abgeleitet sein.
18 Jahre
- Klassen AM und A1
- Klasse A2 auch über die Stufenregelung möglich, wenn min. seit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse A
Mit der Klasse A darfst du alle Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder über 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren – auch mit Beiwagen. Außerdem sind dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung erlaubt, wenn sie entweder symmetrisch angeordnete Räder haben oder bestimmte bauartbedingte Voraussetzungen erfüllen.
- 24 Jahre (Direkteinstieg)
- 20 Jahre (mit 2 Jahren A2)
- 21 Jahre (Dreiräder über 15 kW)
- Klassen AM und A1
- Klasse A ist auch über Stufenregelung möglich, wenn min. seit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Schlüßelzahl B196
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Krafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW fahren, wenn das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Es ist nur eine Fahrerschulung nötig – keine Prüfung. Die Ausbildung umfasst mindestens 4×90 Minuten Theorie und 5×90 Minuten Praxis. Gültig ist B196 nur in Deutschland, eine Aufstufung zur Klasse A2 ist nicht möglich.
- 25 Jahre
Nein, nur Fahrerschulung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
Auto-Klassen
Klasse BF17
Mit BF17 darfst du ab 17 Jahren Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG fahren – auch mit Anhänger bis 750 kg. Bei schwereren Anhängern darf die Kombination maximal 3.500 kg wiegen. Es sind bis zu 8 Sitzplätze erlaubt. BF17 gilt nur in Deutschland und setzt stets eine Begleitperson voraus. Die Klassen L und AM sind eingeschlossen.
17 Jahre (mit Begleitperson)
Klassen L und AM
Begleitpersonen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
- Die Anzahl der Begleitpersonen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Fahrerlaubnisbehörde
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monat
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse B
Mit der Klasse B darfst du alle Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren, mit maximal 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt. Wenn der Anhänger schwerer ist, darf das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreiten.
18 Jahre
Klassen L und AM
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse B - Automatik
Mit der Klasse B – Automatik darfst du Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) fahren – allerdings ausschließlich mit Automatikgetriebe. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt, bei schwereren Anhängern darf das Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreiten.
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei Begleitung
Klassen L und AM
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Starte den Motor!
Schlüßelzahl B197
Mit B197 darfst du alle Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 750 kg fahren – bei schwereren Anhängern darf die Kombination 3.500 kg nicht überschreiten. Die Besonderheit: Du darfst trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug auch Schaltwagen fahren, wenn eine ergänzende Fahrerschulung mit Schaltgetriebe absolviert wurde.
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei Begleitung
Klassen L und AM
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse BE
Mit der Klasse BE darfst du Fahrzeugkombinationen aus einem Pkw der Klasse B und einem Anhänger mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Die gesamte Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen – ideal für größere Anhänger, Wohnwagen oder Pferdetransporter.
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Klasse B
Nur praktisch
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Schlüßelzahl B96
Mit B96 darfst du Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Die gesamte Fahrzeugkombination darf dabei maximal 4.250 kg betragen. Eine Fahrerschulung ist erforderlich, aber keine Prüfung nötig.
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Klasse B
Keine, nur Teilnahme erforderlich.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
Lkw & Traktor
Klasse C1
Mit der Klasse C1 darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg bis maximal 7.500 kg fahren – mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zG sind erlaubt. Diese Klasse eignet sich vor allem für größere Transporter und leichte Lkw.
18 Jahre
Klasse B
5 Jahre
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse C1E
Mit der Klasse C1E darfst du Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder B und einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren, wenn der Anhänger über 750 kg zG hat. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf dabei 12.000 kg nicht überschreiten – ideal für größere Anhänger im gewerblichen Einsatz.
18 Jahre
Klasse C1
Klassen BE sowie D1E bei Besitz D1
5 Jahre
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse C
Mit der Klasse C darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg fahren – mit bis zu 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zG sind erlaubt. Diese Klasse ist Voraussetzung für das Fahren von Lkw im gewerblichen Verkehr.
21 Jahren regulär (18 Jahren während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des BKQG)
Klasse B
Klassen C1
5 Jahre
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse CE
Mit der Klasse CE darfst du Fahrzeugkombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse bestehen. Diese Klasse ist notwendig für den gewerblichen Güterverkehr mit schweren Lastzügen.
21 Jahren regulär (18 Jahren während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des BKQG)
Klasse C
Klassen C1E, BE, und T sowie DE bei Besitz von D
5 Jahre
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse L
Mit der Klasse L darfst du land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h fahren – mit Anhängern bis 25 km/h. Ebenfalls erlaubt sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und Flurförderzeuge bis 25 km/h. Die Fahrzeuge müssen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein.
16 Jahre
Die Klasse erfordert laut Gesetzgeber keine Fahrstunden und keine praktische Prüfung.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
Klasse T
Mit der Klasse T darfst du Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen bis 40 km/h fahren – jeweils mit Anhängern. Die Fahrzeuge müssen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und dürfen nur für solche eingesetzt werden.
16 Jahren für bbH 40 km/h
18 Jahren für bbH 60 km/h
Klassen AM und L
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
