Klasse C

Führerschein Klasse C

 

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gültig für: Kraftfahrzeuge mit einer zulässsigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3.500 kg und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben.

Alter:
ab 21 Jahren regulär, ab 18 Jahren während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Sonstige Regelungen:
Einschluss der Klassen C1; Vorbesitz Klasse B erforderlich, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • 1 biometrisches Lichtbild

 

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